Wie geht die Ombudsfrau vor?
Nach der ersten Kontaktaufnahme bespricht sich die Ombudsfrau in der Regel mündlich mit Ihnen, oder es werden die sich stellenden Fragen schriftlich geklärt. Die Ombudsfrau untersteht der Schweigepflicht. Das garantiert Vertraulichkeit. Sie nimmt nur auf ausdrücklichen Wunsch der ratsuchenden Person Kontakt auf mit der entsprechenden Institution.
Nach Abschluss der Abklärungen und Vermittlungsbemühungen teilt die Ombudsstelle ihre Ansicht den Betroffenen in geeigneter Weise mit. In der Regel wird ein schriftlicher Schlussbericht verfasst, der die getroffene Einigungsvereinbarung enthält.
Dort wo Gefahr für Leib und Leben der Menschen in Verzug ist, informiert die Ombudsstelle - je nach Bereich - das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn oder das Amt für Gesellschaft und Soziales. Die Anzeige erfolgt in anonymisierter Form.
Kosten
Die Dienste der Ombudsfrau sind für Sie unentgeltlich, die Kosten werden vom Kanton Solothurn getragen.